• Staatschefs, Regierungschefs, Minister, Mitglieder der Europäischen Kommission, stellvertretende Minister und Staatssekretäre,
• Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane,
• Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien,
• Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen im Regelfall kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann,
• Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen,
• Mitglieder der Leitungsorgane von Zentralbanken,
• Botschafter, Geschäftsträger und Verteidigungsattachés,
• Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen,
• Direktoren, stellvertretende Direktoren, Mitglieder des Leitungsorgans oder sonstige Leiter mit vergleichbarer Funktion in einer zwischenstaatlichen internationalen oder europäischen Organisation.
Nicht betroffen sind Funktionen auf kommunaler und regionaler Ebene (z.B. Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat).