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Was muss ich bei einer Scheidung beachten?

Damit wir Ihre Namensänderung vermerken können, benötigen wir eine Kopie des Nachweisdokumentes über die Namensänderung. Dies kann z.B. eine Kopie des Scheidungsurteils, ein Auszug aus dem Familienstammbuch oder eine Bescheinigung über die Namensänderung sein. Bitte beachten Sie, dass hieraus hervorgehen muss, welcher Name als neuer Name geführt wird bzw. wie Ihr aktueller Name lautet.

Des Weiteren benötigen wir das Formular „Namensänderung“ vollständig ausgefüllt sowohl mit Ihrer bisherigen als auch mit Ihrer aktuellen Unterschrift unterschrieben zurück.

Senden Sie die Unterlagen bitte an die BMW Bank GmbH (BMW Bank GmbH, Kundenbetreuung Vermögensmanagement, 80787 München). Wir erledigen dann alles Weitere für Sie.

Hatten Sie bisher einen Freistellungsauftrag erteilt, dann bitten wir Sie nachstehenden Hinweis zu beachten:

Im Falle einer Trennung/Scheidung haben Ehegatten im Jahr der Trennung/Scheidung noch ein gemeinsames Freistellungsvolumen. Sie können daher für das Kalenderjahr der Trennung/Scheidung auch für die Zeit nach der Trennung/Scheidung gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen. Dies gilt sowohl für Gemeinschaftskonten als auch für nur auf den Namen eines der Ehegatten geführten Konten. Für Kalenderjahre, die auf das Kalenderjahr der Trennung folgen, dürfen nur auf den einzelnen Ehegatten bezogene Freistellungsaufträge erteilt werden. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass Sie dann einen neuen Auftrag erteilen.

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