Ihr Servicecenter.

Wir beantworten Ihre Fragen zu Ihrem bestehendem Konto/Depot.


Ist ein Einbehalt bei Gemeinschaftskonten möglich, wenn die Kontoinhaber nicht miteinander verheiratet sind?

Ja, allerdings kann bei sonstigen Personengemeinschaften nur Kirchensteuer einbehalten werden, wenn alle Partner die gleiche Konfession haben und der gleiche Kirchensteuersatz gilt.

Verwandte Themen:

Wie wird die Kirchensteuer erhoben? Für welche Konten gilt der Kirchensteuerauftrag? Ab wann gilt der Kirchensteuerauftrag? Wie hoch ist der Kirchensteuereinbehalt? Wie erfolgt die Verteilung der Steuerlast?

DruckenDrucken InfomaterialInfomaterial bestellen Textgröße
Textgröße





Home
Finanzieren & Versichern
Vermögensmanagement & Kreditkarte
Über BMW Financial Services
Servicecenter

Finden
MINI Financial Services BMW Deutschland

Diese Seite drucken
DruckenDrucken