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Für welche Konten gilt der Kirchensteuerauftrag?

Ein gemeinsamer Antrag der Eheleute gilt für alle Konten, also Konten der Ehefrau, Konten des Ehemannes und gemeinsame Konten. Zuvor erteilte Einzelanträge gelten mit der Erteilung des gemeinschaftlichen Antrages als widerrufen.

Verwandte Themen:

Wie wird die Kirchensteuer erhoben? Ab wann gilt der Kirchensteuerauftrag? Wie hoch ist der Kirchensteuereinbehalt? Wie erfolgt die Verteilung der Steuerlast? Ist ein Einbehalt bei Gemeinschaftskonten möglich, wenn die Kontoinhaber nicht miteinander verheiratet sind?

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