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Können Privatanleger weiterhin Verluste aus Wertpapiergeschäften geltend machen?

Ja. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren werden mit Verlusten verrechnet, wobei Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden können. Auch bereits aufgelaufene Verluste sind anrechenbar; sie werden automatisch in das Folgejahr übernommen (gilt nur für die Verluste seit 01.01.2009). Wer das nicht möchte, etwa weil er Verluste und Gewinne bei unterschiedlichen Banken miteinander verrechnen will, kann bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen. Der noch nicht verrechnete Verlust wird dann bescheinigt und nicht ins neue Jahr übertragen. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung werden Gewinne und Verluste aus Wertpapiergeschäften bei unterschiedlichen Banken verrechnet.

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