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Was ist die Abgeltungsteuer?

Mit der Abgeltungsteuer will der Gesetzgeber die Besteuerung der Kapitalerträge von Privatanlegern vereinheitlichen und vereinfachen. Seit 2009 wird durch die Banken die anfallende Kapitalertragssteuer pauschal und anonym an das Finanzamt weitergeleitet. Bislang hatte die einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge (Zinsabschlagsteuer und Kapitalertragssteuer) von Privatanlegern lediglich den Charakter einer Vorauszahlung auf die vom Finanzamt zu ermittelnde Einkommenssteuer.

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wird die erhobene Kapitalertragssteuer mit abgeltender Wirkung ausgestattet; man spricht daher von der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte. Mit dem Einbehalt der Steuer ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten und die Erklärung der Kapitalerträge in der Steuererklärung entfällt grundsätzlich. Das Abzugssystem umfasst auch den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Auf sämtliche Kapitalerträge, die den Sparer-Pauschbetrag überschreiten (siehe hierzu Freistellungsauftrag), werden pauschal 25,00% Kapitalertragssteuer erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,50% des Abgeltungsteuerbetrages sowie eventuell Kirchensteuer.

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