Ihr Servicecenter.

Wir beantworten Ihre Fragen zu Ihrem bestehendem Konto.


Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich eine Jahressteuerbescheinigung?

Eine Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie auf Anfrage oder in den unten genannten Sonderfällen automatisch zugesendet. Im Vorfeld sollte mit einem steuerlichen Berater geprüft werden, ob eine Jahressteuerbescheinigung erforderlich ist.

In den genannten Sonderfällen erfolgt der Versand automatisch:

- für Kunden mit abgeführter Kapitalertragsteuer und bisher noch nicht abgeführter Kirchensteuer
- für Kunden, die eine Verlustbescheinigung angefordert haben
- für Nachlassfälle
- für Kunden die ein Wertpapierdepot unterhalten (haben)
- für juristische Personen oder Personengesellschaften
- für Kunden, die das letzte aktive Konto aufgelöst haben.

Wurde keine Jahressteuerbescheinigung erstellt, so können Sie über das Online-Banking der BMW Bank eine anfordern. Klicken Sie einfach nach erfolgreicher Anmeldung auf Persönliche Services > Jahressteuerbescheinigung anfordern. Die Zusendung der Jahressteuerbescheinigung ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

Beachten Sie bitte dabei, dass die Erstellung und der Versand der Jahressteuer-
bescheinigung für das laufende Kalenderjahr voraussichtlich innerhalb des ersten Quartals des folgenden Jahres erfolgen. Der Versand der Jahressteuerbescheinigung für das vergangene Kalenderjahr erfolgt unmittelbar nach Erstellung.

Nächste Schritte
Zum Online-Banking
Verwandte Themen:

Wichtige Informationen zur Jahresbescheinigung und Jahressteuerbescheinigung Wann erfolgt der Versand der Jahressteuerbescheinigung? Häufig gestellte Fragen zur Jahressteuerbescheinigung 2011 Bekomme ich als juristische Person eine Jahressteuerbescheinigung?

DruckenDrucken InfomaterialInfomaterial bestellen Textgröße
Textgröße





Home
Finanzieren & Versichern
Vermögensmanagement & Kreditkarte
Über BMW Financial Services
Servicecenter

Finden
MINI Financial Services BMW Deutschland

Diese Seite drucken
DruckenDrucken