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Wichtige Informationen zur Jahresbescheinigung und Jahressteuerbescheinigung
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- Jahresbescheinigung
Die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG über die bei der BMW Bank GmbH erzielten Kapitalerträge entfällt mit dem Steuerjahr 2009 ersatzlos.
- Jahressteuerbescheinigung
Die Jahressteuerbescheinigung nach § 45a EStG wird nach einem neuen amtlichen Muster ausgestellt. Sämtliche Erträge aus der bei der BMW Bank GmbH angelegtem Kapitalvermögen werden in dieser Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Eine Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie auf Anfrage oder in den unten genannten Sonderfällen automatisch zugesendet. Im Vorfeld sollte mit einem steuerlichen Berater geprüft werden, ob eine Jahressteuerbescheinigung erforderlich ist.
In den genannten Sonderfällen erfolgt der Versand automatisch:
- für Kunden mit abgeführter Kapitalertragsteuer und bisher noch nicht abgeführter Kirchensteuer
- für Kunden, die eine Verlustbescheinigung angefordert haben
- für Nachlassfälle
- für Kunden die ein Wertpapierdepot unterhalten (haben)
- für juristische Personen oder Personengesellschaften
- für Kunden, die das letzte aktive Konto aufgelöst haben.
Falls Sie als Gewerbetreibender oder Selbstständiger ein betriebliches Konto bzw. Depot bei der BMW Bank GmbH haben, erhalten Sie hierfür eine separate Jahressteuerbescheinigung.
Wurde keine Jahressteuerbescheinigung erstellt, so können Sie über das Online-Banking der BMW Bank eine anfordern. Klicken Sie einfach nach erfolgreicher Anmeldung auf Persönliche Services > Jahressteuerbescheinigung anfordern. Die Zusendung der Jahressteuerbescheinigung ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Wann erfolgt der Versand der Jahressteuerbescheinigung? Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich eine Jahressteuerbescheinigung? Häufig gestellte Fragen zur Jahressteuerbescheinigung 2011 Bekomme ich als juristische Person eine Jahressteuerbescheinigung?

