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Wichtige Informationen zur Jahresbescheinigung, Jahressteuerbescheinigung, Verlustbescheinigung

Im Zuge der Einführung der Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge zum 01.01.2009 hat sich sowohl das Aussehen, als auch die von der BMW Bank GmbH zur Verfügung gestellten Bescheinigungen, geändert.

- Jahresbescheinigung
Die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG über die bei der BMW Bank GmbH erzielten Kapitalerträge entfällt mit dem Steuerjahr 2009 ersatzlos.

- Jahressteuerbescheinigung
Die Jahressteuerbescheinigung nach § 45a EStG wird nach einem neuen amtlichen Muster ausgestellt. Ein Antrag auf Erstellung muss nicht gestellt werden. Sie erhalten automatisch eine Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Sämtliche Erträge aus der bei der BMW Bank GmbH angelegtem Kapitalvermögen werden in dieser Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Falls Sie als Gewerbetreibender oder Selbstständiger ein betriebliches Konto bzw. Depot bei der BMW Bank GmbH haben, erhalten Sie hierfür eine separate Jahressteuerbescheinigung.

- Verlustbescheinigung
Die Verlustbescheinigung kann nur bei einem bestehenden BMW Depot bis zum 15.12. des entsprechenden Steuerjahres schriftlich beantragt werden. Der Auftrag zur Ausstellung einer Verlustbescheinigung ist unwiderruflich. Sofern Sie eine Verlustbescheinigung beantragt haben, wird der Verlust im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung bescheinigt und nicht ins Folgejahr übertragen.

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Wann erfolgt der Versand der Jahressteuerbescheinigung? Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich die Jahressteuerbescheinigung? Häufig gestellte Fragen zur Jahressteuerbescheinigung 2009 Was ist eine Verlustbescheinigung? Wann kann ich eine Verlustbescheinigung beantragen?

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