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Wie kann ich bei gemeinsamer Veranlagung einen Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen?

Für die Einrichtung, Änderung oder Löschung Ihres Freistellungsauftrags haben Sie folgende Möglichkeiten:
- per BMW Online-Banking:
Für Einzelkonten mit gemeinsamer Veranlagung und Gemeinschaftskonten können Sie Ihren bereits bestehenden Freistellungsauftrag bequem über das BMW Online-Banking ändern. Dabei ist zu beachten, dass die Höhe der im laufenden Jahr erwirtschafteten bzw. dem Konto gutgeschriebenen Kapitalerträge des aktuell ausgeschöpften Freistellungsbetrages nicht unterschritten werden darf. Die Neueinrichtung Ihres Freistellungsauftrages nehmen Sie bitte anhand des Formulares Freistellungsauftrages vor.
Bitte lassen Sie uns diesen per Post (BMW Bank GmbH, Kundenbetreuung Vermögensmanagement, 80787 München) - gerne auch per Fax an 089 3184-3900 - zukommen.
- per Brief oder Fax:
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Auftrag über das BMW Online-Banking zu erfassen, haben Sie natürlich die Möglichkeit Ihren Auftrag an die BMW Bank GmbH - gerne auch per Fax an 089 3184-3900 - zu senden.
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