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Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) ersetzt den Freistellungsauftrag, d.h. es werden keine Abgeltungsteuer sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt.

Die NV-Bescheinigung kann jede natürliche Person, welche nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird (Bsp. Rentner oder Schüler), bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Diese ist maximal drei Jahre gültig.

Bitte legen Sie der BMW Bank GmbH (Heidemannstraße 164, 80939 München) zur steuerlichen Berücksichtigung immer eine NV-Bescheinigung im Original vor. Selbstverständlich erhalten Sie diese nach Einsichtnahme zurück.

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