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Weshalb muss ich auf dem Freistellungsauftrag meine Steuer-Identifikationsnummer (TIN) angeben?

Aufgrund der Verabschiedung des Jahressteuergesetz 2010 sind wir dazu verpflichtet, ab dem 01.01.2011 die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) im Rahmen der Bearbeitung Ihres Freistellungsauftrages zu erfassen.

Sofern die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) auf Ihrem Freistellungsauftrag fehlt, so können wir diesen nicht berücksichtigen.

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