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Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie als Steuerpflichtiger Ihr Kreditinstitut an, anfallende Kapitalerträge, wie Zinserträge, Dividendenzahlungen und Veräußerungsgewinne, vom automatischen Steuerabzug zu befreien.

Wurde kein solcher Auftrag erteilt oder gehen die Kapitalerträge über die gesetzliche Höchstgrenze, 801,00 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602,00 Euro für Ehepartner, hinaus, müssen die Kreditinstitute 25,00% Abgeltungsteuer sowie 5,50% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.

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