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Wir beantworten Ihre Fragen zu Ihrem bestehendem Konto.


Welche Unterlagen werden benötigt, wenn keine Vollmacht oder kein Gemeinschaftskonto besteht?

Wir benötigen in jedem Fall eine Kopie der Sterbeurkunde. Sofern das gesamte Guthaben 5.000,00 Euro übersteigt, benötigen wir weiterhin das Original des Erbscheins bzw. eine beglaubigte Kopie des Testaments mit Eröffnungsprotokoll. Diese Originale erhalten Sie nach Einsichtnahme wieder zurück. Alle Erben müssen sich mittels PostIdent-Verfahrens legitimieren. Weiterhin benötigen wir die Weisung, was mit dem bestehenden Guthaben geschehen soll, unterschrieben von allen Erben.

Ist das gesamte Guthaben geringer als 5.000,00 Euro, erhalten Sie von uns das Formular „Nachlassverfügung mit Haftungserklärung“. Hier geben Sie die Namen und Anschriften aller Erben an und teilen uns die Bankverbindung mit, auf die wir den Nachlass überweisen können. Der Nachlassmeldende muss sich mittels PostIdent-Verfahrens legitimieren und eine Kopie der Sterbeurkunde einreichen.

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